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Der Justizbeamte arbeitet entweder in der Justizverwaltung oder im Justizvollzugsdienst.
Justizbeamte mit einem Job im Justizverwaltungsdienst sind bei Gerichtsbehörden in den Geschäftsstellen tätig. Sie sind dort überwiegend als Sachbearbeiter für den reibungslosen Geschäftsablauf verantwortlich. Sie arbeiten im Gericht aber auch als Protokollführer, Kostenbeamter oder Anweisungsbeamter.
Der Beamte im Justizvollzugsdienst trägt die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung in Justizvollzugsanstalten. Ein wichtiger Teil der Arbeit ist aber auch, die Gefangenen dabei zu unterstützen, später ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten führen zu können. Hier wird im ständig wechselnden Schichtdienst gearbeitet, um eine Betreuung der Gefangenen rund um die Uhr zu gewährleisten.
Sowohl in der Justizverwaltung als auch im Justizvollzugsdienst entscheidet und handelt der Justizbeamte eigenverantwortlich oder ist an wesentlichen Entscheidungen maßgeblich beteiligt. Dafür hat er genaue Kenntnisse über die Abläufe und Vorgaben in seinem Beruf, vor allem kennt er sich genau mit dem Gesetzt aus, für den Vollzugsdienst insbesondere mit den Strafgesetzbüchern.
Vor allem der Justizbeamte im Vollzugsdienst erfüllt besondere Anforderungen, die sich aus seinen Aufgaben mit den Gefangenen ergeben. Er verfügt über soziales Verständnis und ist ausgeglichen und tolerant gegenüber allen Menschen, denn sie erkennen die alltäglichen und besonderen Probleme der Gefangenen und reagieren verstehend darauf. Dazu gehört ein Interesse an den besonderen Lebenssituationen und Persönlichkeiten von straffällig gewordenen Menschen, aber auch ein hohes Maß an physisch und psychischer Belastbarkeit, denn der Justizvollzugsbeamte arbeitet in wechselnden Schichten und ist oft Feindseligkeiten der Gefangenen ausgesetzt. Trotzdem missbraucht er seine Machtstellung nicht gegenüber den Gefangenen.
Justizbeamte im Verwaltungsdienst finden in Gerichten und Staatsanwaltschaften einen Job. Justizvollzugsbeamte arbeiten insbesondere in Justizvollzugsanstalten, können aber auch in Justizvollzugsämtern und in Justizministerien beschäftigt werden. Auf Stellenangebote können sich Personen bewerben, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.
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