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Der Rechtsanwalt hat einen breit gefächerten Aufgabenbereich: In seinem Job berät und vertritt er seinen Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten.
Im Rahmen der Beratung informiert der Rechtsanwalt seinen Mandanten über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung, die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko und ob eine außergerichtliche Regelung möglich ist.
Vor Gericht vertritt der Anwalt die Interessen seines Mandanten. Im Fall einer Verteidigung studiert der Anwalt gründlich die Sachlage. Plädiert er auf unschuldig, versucht er einen Freispruch zu erwirken. Plädiert er auf schuldig, versucht der Anwalt dem Gericht die Handlungsweise des Angeklagten zu erklären, um das Strafmaß für seinen Mandanten so weit es geht zu verkleinern oder zu verhindern. Vertritt er die Anklage, ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, den Sachverhalt klarzustellen, Schäden und Verletzungen zu dokumentieren und Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld einzufordern.
Der Anwalt hat ein gutes Gespür für den Umgang mit Menschen, denn in seinem Job hat er täglich mit Personen in schwierigen Situationen zu tun. Daher verfügt er auch über eine gute Menschenkenntnis und eine hohe Konfliktlösungskompetenz. Der Rechtsanwalt verbringt sehr viel Zeit am Schreibtisch. Er liest viel in Akten und alten Gerichtsurteilen. Akribisches Recherchieren ist wichtig für die Bearbeitung seiner Fälle. Das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant ist rechtlich geschützt: Er und seine Mitarbeiter haben nicht nur eine Schweigepflicht, sondern auch ein Aussageverweigerungsrecht über das, was der Mandant ihnen anvertraut.
Ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse verfügt, kann einen Fachanwaltstitel bekommen. Es gibt beispielsweise Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht.
In den meisten Fällen sind Rechtsanwälte selbstständig oder in Sozietäten organisiert. Außerdem finden sie in Kanzleien, im Staatsdienst, in Unternehmen, Verbänden und Hochschulen einen Job. Auf Stellenangebote können sich Juristen mit bestandenem zweitem Staatsexamen bewerben. Fremdsprachenkenntnisse sind oft Bewerbungsvoraussetzung.
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