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Der Rechtsreferendar beginnt, nachdem er sein erstes Staatsexamen abgelegt hat, mit der praktischen Ausbildung zum Volljuristen, dem so genannten Vorbereitungsdienst.
Dieser dauert zwei Jahre, in denen der Referendar das im Studium erworbene Wissen praktisch anwendet und die Kenntnisse in ausgewählten Gebieten vertieft. Für jeweils einige Monate durchläuft er fünf bis sechs Stationen in verschiedenen Rechtsgebieten. Dem Referendar wird ein Landesgericht zugewiesen, von dem aus er den jeweiligen Einzelausbildern zugewiesen wird. Der Anwärter trägt die Dienstbezeichnung „Rechtsreferendar“. Er ist entweder Beamter auf Widerruf oder steht in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Am Ende dieser Ausbildung steht das zweite Staatsexamen und damit die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Dienst.
Zwingend im Referendariat ist je eine Station bei einem Gericht, bei einer Verwaltungsbehörde und bei einem Rechtsanwalt; außerdem müssen die drei Hauptgebiete des Rechts abgedeckt werden: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Zum Schluss hat der Rechtsreferendar die Möglichkeit, eine Ausbildungsstätte frei zu wählen oder einen Auslandsaufenthalt einzubauen.
Begleitend zu den einzelnen Stationen finden Arbeitsgemeinschaften statt, in denen die theoretischen Kenntnisse der einzelnen Prozessordnungen vermittelt und das Wissen aus dem Studium vertieft wird. Darüber hinaus sind Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie sowie in Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik und fremder Rechtsterminologie Thema.
Den Rechtsreferendaren dürfen bestimmte Aufgaben zur Erledigung unter Aufsicht eines Richters oder Staatsanwaltes übertragen werden. Ebenso kann der Rechtsreferendar für seinen Rechtsanwaltausbilder erstinstanzliche Gerichtstermine wahrnehmen.
Nachdem das Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wurde, ist der Juraabsolvent theoretisch für alle Tätigkeit als Volljurist qualifiziert. Allerdings bekommen nur Absolventen mit der Note "vollbefriedigend" oder besser einen Job im höheren Verwaltungsdienst, als Staatsanwalt, Richter oder Notar, was sehr selten ist. Die meisten Volljuristen arbeiten daher als Rechtsanwalt oder bei Unternehmen. Für viele Berufsbilder wird fließendes englisch vorausgesetzt.
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