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Neue Spielregeln
Registrierungs- und Dokumentationspflicht, Sachkundenachweis und Berufshaftpflichtversicherung. Die Liste der Regeln, denen sich die Außendienstler der deutschen Versicherungswirtschaft seit dem 22. Mai diesen Jahres ausgesetzt sehen, ist lang und schmerzhaft. Mit In-Kraft-Treten der „Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung“wurden die Vorgaben für die Frauen und Männer an der Kundenfront auf Initiative der EU drastisch verschärft.
Die Kollegen aus den Ausschließlichkeitsvertrieben der großen Versicherungskonzerne können sich ihre Eignung ganz bequem vom Arbeitgeber bescheinigen lassen, die Einzelkämpfer dagegen müssen für ihre Registrierung bei den Industrie- und Handelskammern echte Qualifikationen vorweisen. Für so manchen, der sich in der Vergangenheit vor allem auf sein Verkaufstalent verließ, wird die Luft da merklich dünner.Für alle anderen gilt: Ganz so schlimm, wie es zunächst schien, ist die Verordnung dann doch nicht ausgefallen. Großzügige Ausnahmen und der so genannte Bestandsschutz für alle, die vor dem 31. August 2000 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, machen es möglich.
Anlass zum Aufatmen besteht allerdings nicht. Denn im gesetzgeberischen Windschatten der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie plant das Bundesjustizministerium eine weitere schmerzhafte Verschärfung der Spielregeln für die Assekuranzen. Der Entwurf zur „Verordnung über die Informationspflichten bei Versicherungsverträgen“, der zurzeit mit anderen Regierungsressorts abgestimmt wird, könnte der Branche sogar größere Kopfschmerzen bereiten als die Neuregelung vom Mai. Denn der Entwurf sieht vor, dass die Vermittler bereits ab 2008 ihre Provision als konkreten Betrag in Euro und Cent auszuweisen haben – und nicht wie bisher nur prozentual. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt denn auch vehement vor einer „Irreführung des Verbrauchers“.
Noch bedrückender als diese Furcht dürfte allerdings die Horrorvorstellung sein, dass konkrete Beträge beim Kunden Begehrlichkeiten wecken könnten, die Provision zu teilen. Das ist in Deutschland derzeit nicht erlaubt – doch in Brüssel wird angeblich schon darüber nachgedacht, das Verbot zu kippen. Ein Trost bleibt den Assekuranzen: Sachversicherungen und die privaten Krankenversicherungen sollen von der Neuregelung der Informationspflichten ausgenommen werden.
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