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Der Lohn- und Gehaltsbuchhalter führt die Lohnbuchhaltung und sorgt dafür, dass am Monatsende für die Angestellten die Kassen klingeln.
In größeren Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen gibt es Jobs für den Lohn- und Gehaltsbuchhalter. Kleinere Firmen und Verbände, die keine eigene Fachkraft für die Lohnabrechnungen haben, engagieren auch häufig externe Dienstleister für diese Arbeit – auch die Selbstständigkeit ist daher eine berufliche Perspektive für den Lohn- und Gehaltsbuchhalter.
In erster Linie ist der Lohn- und Gehaltsbuchhalter für die Lohnabrechnungen der Angestellten verantwortlich. Er erstellt und verbucht die Abrechnungen, verrechnet Reisekosten der Mitarbeiter, führt die Lohnbuchhaltung und sorgt dafür, dass der richtige Geldbetrag pünktlich auf dem richtigen Konto landet.
Mit Steuern und Sozialversicherung kennt sich der Lohn- und Gehaltsbuchhalter aus
Haben die Mitarbeiter steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Fragen, ist der Lohn- und Gehaltsbuchhalter ihr erster Ansprechpartner. Er kennt sich aus mit den gültigen Bestimmungen von Arbeits- und Tarifrecht und ist über alle Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht informiert. Das ist vor allem wichtig, wenn es darum geht, Bescheinigungen und Arbeitspapiere für die Mitarbeiter auszustellen und Unterlagen an die richtigen Stellen zu schicken, etwa Beitragnachweise an die Krankenkasse oder Lohnsteueranmeldungen ans Finanzamt. Dafür speist der Lohn- und Gehaltsbuchhalter Datenbanken mit allen Informationen über die Angestellten, führt ein Lohnkonto für jeden Mitarbeiter und pflegt laufend die Stammdaten. Sie werden unter anderem gebraucht, wenn der Geschäftsbericht erstellt werden muss oder die Geschäftsführung für betriebliche Entscheidungen mit umfangreichem Zahlenmaterial versorgt werden will.
Der Lohn- und Gehaltsbuchhalter liefert Informationen rund um die Angestellten
Die Lohn- und Gehaltbuchhaltung verlangt also einerseits gewissenhafte Dokumentation und lückenlose Buchführung, andererseits kommunikative Fähigkeiten im Umgang mit Mitarbeitern, der Geschäftsführung und externen Kontaktpersonen bei Krankenkassen und Versicherungen. In Stellenangeboten wird meist eine kaufmännische Ausbildung verlangt. Erfahrungen in den Bereichen Buchhaltung und Rechnungswesen sind ebenfalls unerlässlich.
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