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Mit der Richtlinie Solvency II bereitet die EU neue Eigenkapitalregeln für Versicherer vor – kleineren Versicherungen und deren Mitarbeitern drohen damit unruhige Zeiten.
Der Countdown läuft
Für viele kleinere Versicherungsunternehmen läuft die Zeit gleich im doppelten Sinne ab. Denn der mit der geforderten Umstellung verbundene Aufwand ist erheblich – materiell und personell. Während die großen Player im Markt die entstehenden Kosten, aber auch die Berechnung der Risiken auf eine breite Basis umlegen können, drohen den Branchenzwergen in Relation zu ihren Umsätzen unverhältnismäßig hohe Belastungen. Ein Problem, das auch die Aufsichtsbehörden mittlerweile erkannt haben.
Es ist ein Mammut-Projekt, und es kommt gut voran. Mit der Rahmenrichtlinie Solvency II will die EU-Kommission den europäischen Versicherungsmarkt vereinheitlichen und unter anderem strengere, risikobasierte Eigenmittelvorschriften einführen.
Die Richtlinie sollen nur Versicherungsunternehmen betreffen, deren jährliches Prämienaufkommen mehr als fünf Millionen Euro beträgt. Das klingt gut, nach den Maßstäben der Branche gilt man allerdings selbst mit dem doppelten oder dreifachen Beitragsumsatz als kleiner Fisch.
Mehr als 600 Versicherungen gibt es derzeit noch in Deutschland, mehrheitlich kleine und mittlere Gesellschaften – doch die Ausnahmeregelung hilft nur einer Hand voll Bonsai-Unternehmen. Von den 102 bei der BaFin gelisteten Lebensversicherungen etwa profitiert keine einzige vom geplanten Zwergenschutzparagraphen. Bei den Krankenkassen sind es zehn, im Bereich Schaden und Unfall insgesamt immerhin 33 Versicherungen. Das Gros der Mini-Versicherer aber wird Probleme bekommen.
Für die betroffenen Beschäftigten bedeutet das nichts Gutes. Entweder fallen Jobs weg, weil wichtige Bereiche wie Datenverarbeitung und Reporting oder das Riskmanagement ausgelagert werden. Oder die Jobs gehen verloren, weil der bisherige Arbeitgeber von einer größeren Gesellschaft geschluckt wird. Konzerne wie Allianz, Talanx oder Generali warten schon auf günstige Akquisitionsgelegenheiten.
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